Die Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) hat angekündigt, die im Kirchenrecht vorgesehenen “Rechtsmittel” einzulegen, um ihre Einwände gegen die Exkommunikationen vom 2. Juli prüfen zu lassen. Die Strafen folgten auf die Bischofsweihen der Bruderschaft am Vortag, die ohne Erlaubnis des Heiligen Stuhls stattgefunden hatten.

In einer Erklärung vom 13. Oktober, die an ihr Kommuniqué vom Juli über einen vorläufigen Antrag anknüpfte, teilte die Bruderschaft mit, sie wolle “bekannt geben, dass sie inzwischen die vom Kirchenrecht vorgesehenen Rechtsmittel unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Fristen und Verfahren eingelegt hat”.